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Registerharmonisierung

Die nächste Volkszählung wird nicht mehr wie bisher per Fragebogen durchgeführt. Stattdessen sollen ab 2010 jährlich Daten aus den harmonisierten Einwohnerregistern, den Personenregistern des Bundes und dem eidgenössischen Gebäude- und Wohnungsregister abgerufen werden.
Damit die Register für die Statistik nutzbar sind, müssen sie harmonisiert werden. Die gesetzliche Basis dafür bildet das Registerharmonisierungsgesetz (RHG).

Mit dem Registerharmonisierungsgesetz bezweckt der Bund die Erleichterung des elektronischen Datenaustausches zwischen den Verwaltungen. Betroffen sind insbesondere die folgenden Register:

  • die Einwohnerregister und Stimmregister
  • das eidgenössische Gebäude- und Wohnungsregister
  • mehrere Bundespersonenregister (u.a. das Informatisierte Standesregister Infostar, das zentrale Migrationsinformationssystem ZEMIS sowie Register der zentralen Ausgleichsstelle)

Zudem soll die neue AHV-Versichertennummer als Personenidentifikator in die betroffenen Register eingeführt werden.
Klares Ziel des Vorhabens Registerharmonisierung ist es, die nächste Volkszählung mit Stichtag Dezember 2010 rein registerbasiert abzuwickeln.

Die Umsetzung des Registerharmonisierungsgesetzes bedingt eine enge Zusammenarbeit von Bund, Kantonen und Gemeinden. Im Kanton Thurgau hat der Regierungsrat Anfang 2007 für die Umsetzung auf kantonaler Ebene eine Projektorganisation eingesetzt. Neben der Anpassung der kantonalen Gesetzgebung kommt dieser insbesondere eine Koordinations- und Unterstützungsfunktion gegenüber den Gemeinden zu. Die vorliegende Website soll die Thurgauer Gemeinden bei den Arbeiten im Zusammenhang mit der Umsetzung des Registerharmonisierungsgesetzes unterstützen.

 

Aktuell

Im März 2010 erschienen: Merkblatt zur Erfassung der Personen in Kollektivhaushalten

An der VTG-Herbsttagung Einwohnerdienste vom 24.11.2009 wurde über den Stand der Registerharmonisierung im Thurgau informiert
-> Präsentation

Der Regierungsrat hat das Gesetz und die Verordnung über das Einwohnerregister auf den 1. August 2009 in Kraft gesetzt. Wesentliche Neuerungen sind die Meldepflicht der Vermieter und die Einführung einer Wohnungsnummer.

Im Aug. 2009 erschienen: Musterprozess administrative Wohnungsnummerierung - Anleitung für die Thurgauer Gemeinden

Im Dez. 2008 erschienen: Anleitung für Einwohnerdienste (Übersicht über die im Rahmen der Registerharmonisierung zu erledigenden Aufgaben)

 


Arbeitspakete in den Gemeinden

                 
      Zuweisung von EGID und EWID          
  Merkmals-
harmonisierung
  GWR-Bereinigung und Nachführung Zuweisung von EGID und EWID in den EWK

Wohnungs-
nummerierung

  Anschluss an sedex   AHV-Nummer  
                 

 



Empfohlene Dokumente: Registerharmonisierung allgemein
(Empfohlene Dokumente zu einzelnen Themen finden sich bei den jeweiligen Arbeitsschritten)

Merkblatt zur Harmonisierung der Einwohnerregister
(Das Merkblatt bietet eine kurze Übersicht über die Arbeiten,
die von den Gemeinden im Rahmen der Registerharmonisierung
zu erledigen sind)
[76 KB]

Eine Investition in die Zukunft
(Artikel zur Registerharmonisierung aus der August-Ausgabe der
VTG-Zeitschrift „Direkt“)

[353 KB]
Registerharmonisierung: Anleitung für Einwohnerdienste
(Die durch die Projektleitung Registerharmonisierung des Kantons Thurgau erstellte Anleitung bietet eine Übersicht über die durch die Einwohnerdienste im Rahmen der Registerharmonisierung zu erledigenden Aufgaben)
 [468 KB]
 

 
 
 
 
8.03.2010